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Corona-Virus: Informationen und Hilfe für die Kosmetikerin, Kosmetikstudios und Kosmetikinstitute

Wir stehen gemeinsam als Branche vor einer noch nie dagewesen Herausforderung, die es gemeinsam zu meistern gilt. Gerade für viele Selbstständige, Kleinunternehmer*innen und Dienstleister sind die aktuellen Wochen in vielerlei Hinsicht herausfordernd. Gemäß unseres Leitbildes „Voller Einsatz für die professionelle Dienstleistungskosmetik“ möchten wir als Verband eine Hilfe sein. Nachfolgend unterstützen wir Sie mit einem umfangreichen und stets aktualisierten Informations- und Hilfsangebot. Dies ist keine Rechtsberatung und alle Angaben erfolgen mit Blick auf die unübersichtliche Lage explizit ohne Gewähr.

Kosmetikinstitute dürfen abhängig von Inzidenzzahlen unter Einschränkungen öffnen (bestimmte Auflagen)

Letztes Update: 23.07.2021 – 12:10 Uhr

Aktuell wird dies im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes wie folgt behandelt: Ab einer Inzidenz über 100 (über die letzten 3 Tage) greifen bundeseinheitliche Regeln, nach denen nur noch medizinisch notwendige Behandlungen im Bereich der „körpernahen Dienstleistungen“ erlaubt sind. Bei einer Inzidenz unter 100 (über die letzten 3 Tage) sind die Länder bzw.

Darf ich mein Kosmetikinstitut wieder öffnen?

Kreise zuständig und haben leider meist sehr unterschiedliche Regeln (z.B. tagesaktueller Schnelltest notwendig, Beschränkung der Personenanzahl). Aus diesem Grunde können wir hier keine verbindliche Beratung leisten. Häufig gilt, dass bei Behandlungen, bei denen keine Maske getragen werden kann ein Corona Schnelltest notwendig ist. Medizinisch notwendige Behandlungen sind meist auch bei hohen Inzidenzen noch unter Auflagen gestattet. Die Kontaktnachverfolgung und ein entsprechendes Hygienekonzept sollten immer gegeben sein.

Wir empfehlen Ihnen: Das letzte Wort hat Ihr jeweiliges Ordnungsamt, bei welchem Sie sich auf jeden Fall rückversichern sollten, was erlaubt ist und was nicht.

VCP SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmenkonzept

Für Betriebe, die wieder öffnen dürfen haben wir für einen brancheneinheitlichen Hygienestandard ein entsprechendes Schutzmaßnahmenkonzept mit konkreten Empfehlungen erarbeitet, an welchem Sie sich orientieren können. Dieses Dokument stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:

Wo bekomme ich finanzielle Hilfe?

Die Bundesregierung unterstützt Selbstständige, Solo-Selbstständige, Betriebe und Einrichtungen, die von der erneuten Schließung betroffen sind. Diese Hilfen können online beantragt werden, entweder durch Ihre*n Steuerberater*in oder durch Sie selbst. Die Bundesregierung hat auf diesen Seiten weiterführende Informationen zusammengefasst. Mit der im Januar 2021 beschlossenen sog. verbesserten Überbrückungshilfe III werden die Kriterien für Hilfszahlungen erleichtert, (30% Umsatzrückgang als Kriterium) – auch rückwirkend für November und Dezember 2020. Auch die „Neustarthilfe für Soloselbständige“ gehört zur Überbrückungshilfe III. Auch die Auszahlungen bzw. Abschlagszahlungen sollen nun schneller zur Auszahlung kommen.

Mein*e Steuerberater*in sagt, ich bekomme keine Hilfen?

Zum Thema der finanziellen Hilfen gibt es jetzt eine erfreuliche Klarstellung für alle Kosmetik-Institute in Bezug auf das Thema Mischbetrieb. Die Handwerkskammer hat das zusammengefasst unter folgendem Link:

https://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/wirtschaft/Finanzierung/20201217_ZDH_FAQ_Liste_Novemberhilfe.pdf

Hier wird also unsere Einschätzung bestätigt, dass ein Kosmetik-Institut in aller Regel nur verk

Was für weitere Möglichkeiten habe ich?

Wenn Sie Angestellte haben, bleibt das Instrument der Kurzarbeit (vereinfachtes Antragsverfahren) weiterhin ein wirksames Mittel. Dieses wurde von der Politik auch über das Jahr 2020 hinaus verlängert.

Darüber hinaus wurde seitens der Politik kommuniziert, dass für Unternehmen, die von einer Schliessung betroffen sind bis zu 75% des Umsatzausfalls (gemessen am gleichen Monat des Vorjahres) ersetzt werden sollen. Ob das so durchführbar ist und welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen hierfür gelten ist noch unklar. Wir bemühen uns um Klärung.

Was hat der Verband gemacht?

Wir lassen die Rechtmässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen juristisch überprüfen. Eine Klage im Eilantragsverfahren wurde in Berlin eingereicht, die vom Oberverwaltungsgericht jedoch negativ beschieden wurde. Der VCP hat außerdem in ganzseitigen Anzeigen in bundesweiten Tageszeitungen auf die besondere Situation der Kosmetikinstitute aufmerksam gemacht. Ebenfalls haben wir über Umfragen die aktuelle Situation der Branche abgefragt, um Daten für Öffnungsentscheidungen zu bieten. Desweiteren hat der Verband in offenen Briefen an politische Entscheidungsträger über die Sorgen der Kosmetiker*innen informiert und um Stellungnahmen gebeten. Wir haben uns seit Beginn der Pandemie mit Nachdruck für die gesamte Branche über alle Grenzen hinweg eingesetzt.

Was macht der Verband für die Kosmetikerin?

Der VCP ist direkt nach Bekanntgabe der Maßnahmen aktiv geworden und setzt sich mit aller Kraft dafür ein:

  1. Schnell Klarheit über die konkreten Bestimmungen (was ist erlaubt, was nicht) zu bekommen und dies zu kommunizieren
  2. Die Rechtmässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, auch juristisch, überprüfen zu lassen
  3. Informationen und Fakten zusammenzustellen, die Entscheidungsträgern eine praxisnahe, realistische Einschätzung der Lage bei Kosmetikinstituten erlauben

Wir werden diese Seiten laufend aktualisieren, sobald neue Informationen vorliegen.

Hinweise zum Arbeitsrecht, wenn Sie Angestellte haben

  • Es ist nicht möglich, einseitig Urlaub anzuordnen, auch nicht in der Krise.
  • Um für Ihr Institut direkt finanzielle Entlastung zu schaffen ist Kurzarbeitergeld das Mittel der Stunde. Es handelt sich um die effektivste Möglichkeit zur Bekämpfung von Liquiditätsschwächen. Die Voraussetzungen wurden reduziert. Es reicht, wenn 10 % Ihrer Belegschaft durch die Beschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus eingeschränkt sind, bzw. nicht mehr arbeiten können. Kurzarbeitergeld kann dann zu einer vollständigen Entlastung Ihres Betriebe von Entgeltzahlungen führen. Es ist mit diesem Instrument möglich, die Arbeitszeit bis auf 0 zu reduzieren.
  • Die Kurzarbeit muss zunächst angezeigt werden. Bei positiver Rückmeldung seitens der Arbeitsagentur kann Kurzarbeitergeld anschliessend beantragt werden. 60%-67% des ausgefallenen Nettolohns werden dann erstattet.

Offener Brief an Bundesminister Peter Altmaier zur Unterstützung der Kosmetikinstitute

Wir erachten eine Anpassung der Kriterien für die Unterstützungshilfen als dringend geboten und haben Bundesminister Altmaier in einem offenen Brief konkrete Problemfälle in der Branche skizziert.

Allgemeine medizinische Hinweise zum Covid-19 / Coronavirus

Alle medizinischen Fragen rund um das Coronavirus / Covid-19 hat als zuständige Behörde das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Website gesammelt. Diese Seite informiert über die aktuelle Risikobewertung und gibt auch Empfehlungen zum Verhalten und zur Vorsorge. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Internetseite tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung.

Bei den offiziellen Stellen erhalten Sie auch die Information ob und wie lange Sie ggf. per Anordnung Ihr Institut schliessen müssen. Dies ist zur Zeit noch sehr unterschiedlich geregelt und nach Bundesland und sogar Stadt verschieden.