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Stellungnahme zum Referentenentwurf NISV

Stellungnahme zum Referentenentwurf Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Aus dem Schreiben des VCP vom 14.02.2023 an das BMU:

Der VCP – Verband Cosmetic Professional repräsentiert die Hersteller, Lieferanten und Anbieter im Bereich der professionellen Dienstleistungskosmetik.

Gerne nehmen wir daher zum vorliegenden Referentenentwurf wie folgt Stellung:

Einleitend ist festzuhalten, dass die Optimierung der Behandlungsqualität in Kosmetikinstituten durch fundierte Aus- und Weiterbildung der handelnden Personen als gelebter Verbraucherschutz von jeher ein Kernthema der Arbeit unseres Verbandes und seiner Mitglieder mit ihren Marken ist.

Auf die von Ihnen im Rahmen der Problemdarstellung angesprochenen Schwierigkeiten beim „freiwilligen Verfahren“, insbesondere bei der Anerkennung von Schulungsanbietern, hatte der VCP mehrfach im Rahmen früherer Stellungnahmen zum Thema hingewiesen. Eine vertiefte Evaluierung der Marktrealitäten und längere Übergangsfristen hätten daher viel zusätzliche Arbeit gespart.

Grundsätzlich geht die Veränderung der Verordnung für den VCP in die richtige Richtung. Allerdings enthält die Vorlage weiterhin offene Punkte und wirft zusätzlich neue Fragen auf.Im Einzelnen:

1.) Artikel 1 Nummer 2b)
Da die Schätzung des BMU von Vorkommnissen mit einfachen Nebenwirkungen und bleibenden Schäden bei kosmetischen Behandlungen, zumindest jedoch mit Ultraschall-, Hochfrequenz- und Niederfrequenzgeräten, unseres Erachtens viel zu hoch ist, ergeben sich durch die Änderung bei der Dokumentationspflicht keine „wesentlichen Erleichterungen“. Die beschriebenen Folgen treten nämlich äußerst selten auf und mussten demnach in der aktuellen Fassung entsprechend wenig dokumentiert werden.
Eine echte Erleichterung wäre es hingegen, wenn das Beratungsprotokoll einmalig beim Beginn der Behandlungsfolge gegengezeichnet wird und nicht bei jeder Folgebehandlung abgezeichnet werden muss.

2.) Artikel 1 Nummer 4
Die Regulierung der Fachkunde im Rahmen des §4a neu in die Verordnung aufzunehmen erfüllt eine unserer seinerzeitigen zentralen Forderungen.
Allerdings fehlt in B. Besonderer Teil eine hinreichende Konkretisierung, wie bzw. in welchem Umfang die DAkkS nun die Akkreditierungsstellen zu überprüfen hat, um im Nachgang zu den festgestellten Fehlentwicklungen das Vertrauen in die bzw. den Respekt gegenüber der Kontrollhierarchie zu gewährleisten.

3.) Artikel 1 Nummer 7
Die Übergangsregelungen des § 13 neu enthalten in den Absätzen 2 und 3 Unklarheiten. Die dort formulierten Ausnahme-/Verzichtsmöglichkeiten sind nur schwer verständlich, bieten unseres Erachtens Interpretationsmöglichkeiten und könnten Schlupflöcher öffnen.
Zum Beispiel könnte man die vorgeschlagene Regelung so verstehen, dass bis zum 31.12. 2023 bei einer bislang nicht zertifizierten Schule ein Kurs besucht werden kann, man das Zertifikat aber ohne absolvierte Prüfung erhält. Die Schule muss sich innerhalb der nächsten 2 Jahre zertifizieren lassen, andernfalls verlieren die Zertifikate zum 31.12.25 ihre Gültigkeit; bzw. sie verlieren sie dann sowieso, weil deren Gültigkeit bis zu diesem Stichtag begrenzt ist?
Und was bedeutet es für die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer, wenn die Schule bis Ende 2025 nicht zertifiziert ist oder sich gar nicht mehr zertifizieren lässt? Ist die Anerkennung der Fachkunde dann grundsätzlich verloren?
An dieser Stelle muss auch gefragt werden, was mit den Fachkundenachweisen all derjenigen Schülerinnen und Schüler passiert, die einen Lehrgang bei einer Schule besucht haben, die Teil der festgestellten Fehlentwicklungen war ?
Wir empfehlen daher die Aufnahme konkreter Beispiele in die Änderungsverordnung.

4.) Anlage 3 Nummer 10d) cc)
Es sollen Erleichterungen für weitere Berufsgruppen geschaffen werden, die Fachkunde „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ Anlage 3 Teil B nicht abzudecken. Wie soll eine spezialisierte Ergänzungsschulung nachgewiesen werden, um die Voraussetzung zu erfüllen? Im Gegensatz zu den Ziffern 1-4 ist die Bedingung zu unkonkret und es ist zu befürchten, dass das nötige Basiswissen für die Anwendung nichtionisierender Strahlung fehlt.
Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung der NiSV-relevanten Technologien wird von approbierten Ärztinnen und Ärzten über eine entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.
Vielfach sind Ärztinnen und Ärzte der Auffassung, dass sie auch bei nicht medizinischen Behandlungen ein Delegationsrecht haben, nachdem die mit der Behandlung beauftragte, nicht approbierte Person keine Fachkunde nachweisen muss. Aus diesem Grund muss in B. Besonderer Teil eine Klarstellung erfolgen. Jede andere Regelung würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen; ähnlich der im Referentenentwurf beschriebenen Gemengelage zwischen zertifizierten und nicht zertifizierten Schulen, was sicherlich so nicht intendiert ist.

Wir bitten Sie, unsere Anmerkungen entsprechend zu berücksichtigen, um hinreichende Klarheit für die Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die viel Geld in die zusätzliche Ausbildung investieren, zu schaffen.

Die in der Branche weit verbreitete Unsicherheit aufgrund der nicht ausreichenden Eindeutigkeit des bisherigen Normierungstextes war und ist Hauptgrund für das Versagen freiwilliger Verfahren inklusive der damit verbundenen Verfehlungen bei unterschiedlichen Schulungsanbietern.

Abschließend möchten wir noch auf einige Punkte hinweisen, die in diesem Zusammenhang für eine Gesamtbewertung unbedingt berücksichtigt werden sollten:

• Die Einschätzung, ob ein Gerät tatsächlich unter die Regelungen der NiSV fällt, ist nicht immer eindeutig und wird letztlich in die Verantwortung der Anwenderinnen und Anwender (KosmetikerIn) gelegt. Aus unserer Sicht würde es Sinn machen, eine „Positiv-Liste“ der NiSV-pflichtigen Geräte zu erstellen, die von einer fachlich-kompetenten und unabhängigen Stelle gepflegt wird.

• Das Berufsbild Kosmetikerin bzw. Kosmetiker ist nach wie vor noch nicht einheitlich geregelt. Zur Aufwertung des kosmetischen Ausbildungssystems wäre es sinnvoll, die Fortbildungen zur Erlangung der Fachkundenachweise mit in den Rahmenlehrplan der Kosmetikausbildung einzubinden.

• Die Kosmetikerinnen und Kosmetiker haben in den letzten Jahren durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. In einer aktuellen repräsentativen Studie (bonsai Research im Auftrag des VCP, November 2022) berichten 72% der Befragten von starken bis sehr starken Umsatzrückgängen. Das von der Bundesregierung Ende letzten Jahres verabschiedete dritte Entlastungspaket sollte insofern auch dafür genutzt werden können, um zielbezogene Unterstützungen für den Berufsstand zu ermöglichen (z.B. Weiterbildungsgutscheine zur Erlangung der Fachkundenachweise).

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Dr. Helmut Drees
1. Vorsitzender

Über den Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP):


Der Verband Cosmetic Professional e.V. wurde 1985 als Verband der Kosmetikpräparate und Gerätehersteller e.V. (VKPG) gegründet. Er vertritt aktiv die gemeinsamen Berufs- und Fachinteressen der Anbieter im Bereich der professionellen Dienstleistungskosmetik. Aktuell betreut der Verband 50 Mitgliedsunternehmen. Diese sind insbesondere Hersteller und Vertreiber von Erzeugnissen der pflegenden Kosmetik, dekorativen Kosmetik, Permanent-Make-Up, Nails, Fußpflege und der Kosmetiktechnik. Darüber hinaus pflegt der VCP erfolgreich das Berufsbild der Kosmetiker(in) durch Information und Aufklärung.

Kontakt:
Geschäftsstelle VCP
Martin Ruppmann
Telefon: +49 (0)30 206 168 22
E-Mail: [email protected]

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Ergebnisse VCP Studie Kabinenkosmetik

Kosmetikstudios: Dienstleistungskosmetik vor Paradigmenwechsel

Digitalisierung, Anspruchsprofile und Altersstruktur sind bestimmende Herausforderungen für den Strukturwandel

Berlin, 19.12.22: Die bundesdeutsche Dienstleistungskosmetik steht vor einem entscheidenden Paradigmenwechsel. Das ist das Ergebnis einer breit angelegten Studie zum Thema Kabinenkosmetik in Deutschland, die der VCP in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Bonsai durchgeführt hat. Ziel der Untersuchung war es, die aktuellen Erfahrungswerte der Branche zu erfassen und sie den Wünschen und Erwartungen der Kund:innen gegenüber zu stellen. Befragt wurden 1.300 Konsument:innen sowie 1.800 Kosmetiker:innen.

Dilemma Überalterung bei Kosmetikerinnen

Mehr als die Hälfte der Kosmetikerinnen ist älter als 50 Jahre. Über 60 Prozent von ihnen führt das Geschäft schon länger als 11 Jahre und bietet vor allem traditionelle Dienstleistungsangebote. Nur vier Prozent der Kosmetikerinnen sind unter 30 Jahre alt. „Hier sehen wir eine große Herausforderung“, erläutert VCP-Präsident Dr. Helmut Drees die Strukturdaten. „Schließlich wünscht sich insbesondere die jüngere Nutzer-Zielgruppe eher kosmetisch-apparative Dienstleistungen. Eine Lücke und gleichzeitig auch große Chance, die es so schnell wie möglich zu schließen gilt.“

Portfolio als Chance – Nutzer mit verändertem Anspruchsprofil

Aktuell bietet nur jedes zweite Studio in Deutschland apparative Gesichtsbehandlungen an. Im Bereich Körper sind es sogar nur 12 Prozent. Viel zu wenige, um die gestiegenen Erwartungen der Zielgruppen zu erfüllen, so die Studie. Wer heute in ein Institut geht, erwarte ein zeitgemäßes Angebot, gemessen an dem, was im Markt bereits möglich ist. Dazu die Marktforscher: “Medizinnahe Angebote gehören aus Sicht der Konsumentinnen heute ins Portfolio. High Tech statt klassischer Gesichtsbehandlung. Performance ist das Schlagwort der Stunde. Gerade für (potenzielle) Nutzerinnen, die durch die sozialen Medien sehr gut über alle relevanten, effektiven Angebote informiert sind. Zukünftig müssen die Institute den Angebotsspagat zwischen Selbstoptimierung und Achtsamkeit wählen: die bisherigen Zielgruppen bestätigen und die junge Generation mit modernen Tools abholen.“

Digitalisierung – Beauytinfluencer versus Instituts-Experten?

Für viele Nutzerinnen ist das Telefon für die Kontaktaufnahme zwar auch weiterhin ein wichtiger Kanal. Für die jüngeren Zielgruppen aber sind die sozialen Medien unabdingbarer Bestandteil des Lebens und der Convenience. Das führt zu einer komplett anderen Erwartungshaltung an bestimmte Instituts-Angebote. „Nur mit einer serviceorientierten Website (Buchungstools) und Informationen zu Mitarbeiterinnen, Behandlungsmethoden und Kundenerfahrungen auf Social Media kann ein Institut die Zukunft aktiv mitgestalten“, fasst die Studie  zusammen. „Potenzial für neue Zielgruppen sehen wir in den Online Kanälen. So informieren sich potenzielle
Neukunden zu über 70 Prozent bei Beauty Influencern und in Foren. Jeder Zweite sucht auf Social Media, über Online Banner und auch in Zeitschriften nach geeigneten Angeboten; Beautyinfluencer für Ihre eigenen Angebote können auch die Instituts-Experten selbst werden“, weiß Dr. Drees.

Beautyshopping im Institut – Beratungskompetenz ausschöpfen

Die Kosmetikerinnen schöpfen ihre hohe Beratungskompetenz beim Verkauf von Produkten bei Weitem nicht aus. Nur 13% Prozent der Kundinnen kaufen ihr Pflegeprodukte im Institut, obwohl über 50 Prozent der Kundinnen die Beratung als wertvoll ansehen. Begründet wird der Nicht-Kauf mit einem vermeintlich höheren Preis der angebotenen Produkte.
„Aus unserer Sicht nutzen die Kosmetikerinnen hier ihre Chance bisher nicht. Viele sehen verständlicherweise die Priorität in der Behandlung, vergessen dabei aber, dass die Kundin bis zum nächsten Besuch die Haut auch optimal unterstützen sollte. Und das kann sie ja nur mit der richtigen Beratung bzw. Pflege“. ergänzt Dr. Drees.

Ausblick

Die Dienstleitungskosmetik steht nach herausfordernden Jahren vor einer Trendwende. Neue Angebote durch die fortschreitende Technologisierung sowie „Medizinisierung“ erobern den Markt und verändern die Erwartungshaltung der jungen Zielgruppen. „Die Kosmetikerin darf auch ein wenig Beauytinfluencerin sein, weil ihre Beratungskompetenz geschätzt wird,“ fasst Dr. Drees zusammen. Das sich daraus ergebende Spannungsfeld zwischen Selbstoptimierung und Achtsamkeit werde die kommenden Jahre bestimmen.

Über den Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP):


Der Verband Cosmetic Professional e.V. wurde 1985 als Verband der Kosmetikpräparate und Gerätehersteller e.V. (VKPG) gegründet. Er vertritt aktiv die gemeinsamen Berufs- und Fachinteressen der Anbieter im Bereich der professionellen Dienstleistungskosmetik. Aktuell betreut der Verband 50 Mitgliedsunternehmen. Diese sind insbesondere Hersteller und Vertreiber von Erzeugnissen der pflegenden Kosmetik, dekorativen Kosmetik, Permanent-Make-Up, Nails, Fußpflege und der Kosmetiktechnik. Darüber hinaus pflegt der VCP erfolgreich das Berufsbild der Kosmetiker(in) durch Information und Aufklärung.

Kontakt:
Geschäftsstelle VCP
Martin Ruppmann
Telefon: +49 (0)30 206 168 22
E-Mail: [email protected]

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Exit

Exit aus dem Shutdown

Gemeinsame Pressemitteilung

Pressemitteilung von den Wirtschaftsverbänden – Handelsverband Deutschland – HDE, www.einzelhandel.de – Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen – BGA, www.bga.de – DIE FAMILIENUNTERNEHMER e. V., www.familienunternehmer.eu – DIE JUNGEN UNTERNEHMER, www.junge-unternehmer.eu – Markenverband, www.markenverband.de – Gesamtverband textil + mode, www.textil-mode.de – VKE-Kosmetikverband, www.kosmetikverband.de – Verband Cosmetic Professional – VCP e. V., www.vcp.eu – Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V., https://zaw.de/

Am Nachmittag werden die Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundesregierung entscheiden, ob der Shutdown gelockert werden soll. In den ersten Agenturnachrichten ist davon die Rede, dass der Shutdown bis zum 3. Mai verlängert werden soll.

Die vom Shutdown besonders betroffenen Verbände der deutschen Wirtschaft, die mehr als 400 000 Unternehmen mit mehr als 7 Millionen Mitarbeitern vertreten, appellieren an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten, einen Großteil der Betriebsschließungen nicht erst im Mai aufzuheben. Wir brauchen einen schnellen Exit aus dem Shutdown. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob die Geschäfte groß oder klein sind, entscheidend muss sein, dass sich jedes Unternehmen an die Sicherheits- und Hygienebedingungen hält. Insofern müssen die Öffnungen für Betriebe aller Branchen und Größen gelten, sofern diese die Kriterien erfüllen.

Sehr viele Unternehmen werden schon seit Wochen mit Hilfskrediten und Stundungen von Steuern und Sozialabgaben über Wasser gehalten, aber das müssen sie alles demnächst wieder zurückzahlen. Deshalb rutschen sie mit jedem weiteren Tag des Shutdowns erst in die Überschuldung und dann in die Insolvenz. Das kann weder den Mitarbeitern zugemutet werden, die dann von Kurzarbeit in Arbeitslosigkeit geraten, noch kann unsere Volkswirtschaft das aushalten.

Die Bürger sind bereits daran gewöhnt, dass sie in Supermärkten, beim Bäcker oder zum Teil auch in Baumärkten auf Sicherheitsabstand achten und die Hygieneregeln einhalten. Daher sollte die Wirtschaft unter strengen Hygienebedingungen kommende Woche wieder hochgefahren werden. Die Sicherheitsvorschriften und Hygieneregeln müssen möglichst bundesweit und branchenübergreifend einheitlich gelten, damit sie nachvollziehbar sind. Das kann durchaus mit klaren Sanktionen unterlegt werden.

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Vorstand

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VCP-Vorstand stellt sich neu auf

Dr. Christian Rimpler übergibt den Staffelstab – Dr. Helmut Drees als 1. Vorsitzender gewählt

Frankfurt am Main/Berlin, 20.11.2020, Die Mitglieder des VCP-Verband Cosmetic Professional haben im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung am 18. November 2020 das Vorstandsteam erweitert und neu formiert. Verbandsvorsitzender ist nun Dr. Helmut Drees/Mitglied der Geschäftsleitung Dr. Babor GmbH. Dr. Christian Rimpler trat nach 14 Jahren überaus erfolgreichen Wirkens nicht mehr zur Wahl an.

Das Treffen wurde coronabedingt als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Dabei befand sich der amtierende Vorstand unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in einem Frankfurter Hotel, während über 45 Teilnehmer aus den Mitgliedsunternehmen per Video-Konferenz zugeschaltet waren.
Alexander Drusio/Geschäftsführer Dr. med. Christine Schrammek Kosmetik GmbH wurde in seinem Amt als zweiter Vorsitzender bestätigt; ebenso Jürgen Singer/Geschäftsführer Neovita Cosmetics GmbH als Schatzmeister.
Um die Schlagkraft des Verbandes weiter zu erhöhen und die in der Organisation vertretenen Branchensegmente zukünftig besser abzubilden, wurde durch eine Satzungsänderung die Möglichkeit geschaffen, den Vorstand zahlenmäßig zu erweitern.
Dadurch konnte das gewählte Vorstandsteam um Ariane Grandel/Geschäftsleitung Dr. Grandel GmbH, Gabriele Medingdörfer/CEO Long-Time-Liner GmbH und Martin LaFontaine/Geschäftsführer Ionto Health & Beauty GmbH ergänzt werden.

Die Teilnehmer*innen brachten Dr. Rimpler auf vielfältige Weise in Wort und Schrift ihren Dank und ihre Hochachtung für sein großartiges Engagement für die Hersteller bzw. Lieferanten aber eben auch für die Kosmetiker*innen zum Ausdruck. Der VCP mit seinen Fachgremien würde ohne seinen nimmermüden Einsatz und das Gespür für die drängenden Themen der professionellen Dienstleistungskosmetik nicht als die relevante, kompetente Branchenvertretung wahrgenommen und geschätzt werden, die sie heute ist.
Verabschiedet wurde auch das Vorstandsmitglied/Schriftführer und zugleich Leiter der VCP-Geschäftsstelle, Franz Dannhauser. Er hatte nach seiner aktiven Zeit als Thalgo-Geschäftsführer umfassende organisatorische Tätigkeiten übernommen und war so wichtiges Element der Neuausrichtung des VCP.

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